Entgelttransparenz als Teil moderner Unternehmensführung
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie markiert den Übergang von freiwilliger Gleichstellungspolitik zu verbindlicher Entgeltgerechtigkeit. Unternehmen, die sich jetzt vorbereiten, sichern nicht nur ihre Rechtskonformität, sondern gewinnen auch an Vertrauen, Glaubwürdigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.
Oder anders gesagt:
Entgelttransparenz ist kein bürokratischer Aufwand – sie ist Teil moderner Unternehmensführung.
In der aktuellen Diskussion wird Bürokratie durchgängig als Hemmnis, Kostenfaktor und Bremse der wirtschaftlichen Entwicklung etikettiert. Das Bürokratie aber auch zur Vermeidung von Willkür und Sicherstellung von Qualität wird dabei häufig (bewußt) übersehen.
Mit der am 6. Juni 2023 in Kraft getretenen EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) beginnt eine neue Phase im europäischen Arbeitsrecht. Ziel ist es, den Gender Pay Gap endlich strukturell zu verringern. Zwar sank der unbereinigte Verdienstunterschied in Deutschland 2024 auf 16 % – der niedrigste Wert seit Beginn der Erhebungen – doch die Lohnlücke bleibt ein massives Gleichstellungsthema.
Die neue Ära der Entgelttransparenz
Mit der am 6. Juni 2023 in Kraft getretenen EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) beginnt eine neue Phase im europäischen Arbeitsrecht. Ziel ist es, den Gender Pay Gap endlich strukturell zu verringern. Zwar sank der unbereinigte Verdienstunterschied in Deutschland 2024 auf 16 % – der niedrigste Wert seit Beginn der Erhebungen – doch die Lohnlücke bleibt ein massives Gleichstellungsthema.
Die Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis Juni 2026 entsprechende nationale Gesetze zu erlassen. In Deutschland wird dies zu einer grundlegenden Reform des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) führen.
Was sich ändert – Transparenzpflichten für kleinere Unternehmen
Bislang galten viele Pflichten des EntgTranspG nur für große Unternehmen:
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Auskunftsanspruch: ab 200 Beschäftigten
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Betriebliche Entgeltanalyse: ab 500 Beschäftigten (§ 17 EntgTranspG)
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Berichtspflicht: für lageberichtspflichtige Unternehmen (§ 21 EntgTranspG)
Die EU-Richtlinie weitet diesen Rahmen nun aus:
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Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten, unabhängig von der Unternehmensgröße.
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Regelmäßige Berichts- und Überprüfungspflicht ab 100 Beschäftigten, gestaffelt nach Unternehmensgröße.
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Prüfpflicht bei mehr als 5 % Entgeltlücke innerhalb einer Tätigkeitsgruppe .
Damit geraten auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) in den Fokus. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die Reichweite des Gesetzes „deutlich zu erweitern und vereinfachte Prüfverfahren bereitzustellen“ .
Warum frühes Handeln sinnvoll ist
Viele Unternehmen unterschätzen das Risiko, das intransparenten Vergütungsstrukturen innewohnt:
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Beweislastumkehr: Bereits das BAG hat 2021 entschieden, dass ein geringeres Median-Entgelt einer Frau gegenüber männlichen Kollegen die Vermutung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung begründet (BAG, Urt. v. 21.01.2021 – 8 AZR 488/19) .
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Reputationsrisiken: Die EU-Richtlinie verlangt eine öffentliche Berichterstattung. Fehlende Transparenz wird damit zum Imagefaktor.
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Arbeitgeberattraktivität: Laut BMFSFJ-Leitfaden gilt Entgeltgerechtigkeit als zentrales Kriterium für moderne Arbeitgebermarken .
Wie Unternehmen sich jetzt vorbereiten sollten
Schritt 1 – Entgeltstrukturen prüfen:
Ein internes Audit mit einem anerkannten Prüfverfahren (z. B. eg-check.de oder Logib-D) zeigt mögliche Entgeltunterschiede auf .
Schritt 2 – Dokumentation und Bewertung:
Vergütungsentscheidungen sollten künftig systematisch dokumentiert und anhand objektiver Kriterien (Tätigkeit, Verantwortung, Qualifikation, Marktwert) begründet werden.
Schritt 3 – Kommunikation und Kultur:
Transparente Vergütungsgrundsätze fördern Vertrauen und Mitarbeiterbindung. Wer frühzeitig über Maßnahmen berichtet, positioniert sich als attraktiver, fairer Arbeitgeber.
Unser Angebot – Rechtssicherheit und Arbeitgeberprofil stärken
Wir unterstützen Unternehmen dabei,
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gesetzeskonforme Entgeltstrukturen zu schaffen,
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Reporting- und Prüfungspflichten effizient zu erfüllen und
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die Ergebnisse als Teil einer nachhaltigen Arbeitgebermarke zu nutzen.
Von der Entgeltanalyse über die Berichtserstellung bis zur internen Kommunikation – wir begleiten Sie auf dem Weg zu Transparenz, Fairness und Compliance.